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   BSG, 23.03.2009 - B 5 R 476/08 B   

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BSG, 23.03.2009 - B 5 R 476/08 B (https://dejure.org/2009,46185)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2009 - B 5 R 476/08 B (https://dejure.org/2009,46185)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2009 - B 5 R 476/08 B (https://dejure.org/2009,46185)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Mannheim - S 3 R 1752/07
  • LSG Baden-Württemberg - L 10 R 2996/08
  • BSG, 23.03.2009 - B 5 R 476/08 B
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.09.2005 - B 1 KR 9/05 BH

    Prozesskostenhilfe bei Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 23.03.2009 - B 5 R 476/08 B
    Die Prozesskostenhilfe hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können, die also ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2006 - L 10 R 4911/05

    Einbeziehung eines Bescheides über die Ablehnung eines früheren Rentenbeginns -

    Auszug aus BSG, 23.03.2009 - B 5 R 476/08 B
    Im Übrigen wäre diesem Begehren auch in der Sache kein Erfolg beschieden; der Berufungssenat habe bereits mit dem Urteil vom 28.9.2006 - L 10 R 4911/05 - dargelegt, dass eine Berücksichtigung von Beitrags- und Anrechnungszeiten nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht in Betracht komme.
  • BSG, 22.07.2014 - B 5 R 56/14 B
    Die PKH hat nicht den Zweck, Bedürftigen die Durchführung solcher Verfahren zu ermöglichen, welche im Ergebnis nicht zu ihrem Vorteil ausgehen können und die daher ein vernünftiger Rechtsuchender nicht auf eigene Kosten führen würde (vgl Senatsbeschlüsse vom 23.2.2012 - B 5 R 38/11 BH - BeckRS 2012, 68121 RdNr 3, vom 17.3.2011 - B 5 RS 1/11 BH - BeckRS 2011, 70420 RdNr 4 und vom 23.2.2009 - B 5 R 476/08 B - BeckRS 2009, 59927 RdNr 4; BSG SozR 4-1500 § 73a Nr. 2 RdNr 3).

    Der erkennende Senat verwarf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorbezeichneten Beschluss und lehnte es gleichzeitig ab, ihm für das Beschwerdeverfahren PKH zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen (Senatsbeschluss vom 23.3.2009 - B 5 R 476/08 B).

    Im wiedereröffneten Berufungsverfahren müsste das LSG einen Anspruch des Klägers auf Rücknahme des Rentenbescheids vom 15.3.2005 unter Vorverlegung des Versicherungsfalls verneinen und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des SG Mannheim vom 25.7.2013 zurückweisen, weil der Eintritt des Versicherungsfalls am 10.1.1990 nicht - jedenfalls nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nachgewiesen ist, wie die Tatsacheninstanzen bereits mehrfach und auch der erkennende Senat im Beschluss vom 23.3.2009 (B 5 R 476/08 B) ausgeführt haben.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2014 - L 13 R 3164/13
    Eine beim BSG hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (B 5 R 476/08 B) wurde mit Beschluss des BSG vom 23. März 2009 als unzulässig verworfen.
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